GmbH, Auskunftsverweigerung
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit dem Musterschreiben wird einem Gesellschafter nach einem Auskunftsverlangen gemäß § 51 a GmbHG die Auskunft verweigert. Die Gesellschaft hat in diesem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunftsverweigerung, da der Auskunft verlangende Gesellschafter auch Gesellschafter eines Konkurrenzunternehmens ist.