Franchise-Vertrag
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMuster für einen Franchise-Vertrag.
Ein Franchise-Vertrag stellt in der Regel keine abschließende Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Franchise-Nehmer und Geber dar, sondern verleiht späteren Rechtsbeziehungen, auch im Verhältnis der Parteien gegenüber Dritten, einen rechtlichen Rahmen.
Da es in Deutschland eine Vielzahl von Franchise-Systemen gibt, die sich in Bezug auf die jeweiligen Märkte erheblich voneinander unterscheiden, kann es keinen einheitlichen Franchise-Vertrag geben.
Die Vorlage Franchise-Vertrag enthält daher zivil- und wettbewerbsrechtlich notwendige Regelungsinhalte und ist hinsichtlich der Darstellung des konkreten Franchise-Systems, der Partnerstrukturen und unternehmerischer Grundsätze ergänzungsbedürftig.