Seminarvertrag (mehrere Tage)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit diesem Seminarvertrag regeln Veranstalter und Dozent die Durchführung eines Seminars / Workshops über mehrere Tage.
Neben der Vergütung sind in diesem Seminarvertrag auch Fahrt- und Hotelkosten geregelt, sowie die Verwendung des Namens. Dieser Seminarvertrag kann auch für Seminare oder andere Veranstaltungen verwendet werden, bei denen ein Referent auftritt.