Marken-Lizenzvertrag (kein ausschließliches Recht für Produkte)

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Muster für einen Marken-Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer über die Einräumung einer Lizenz für die Produktion von Waren unter der Marke (nicht ausschließliches Recht).

Ein nicht ausschließliches Recht bedeutet, dass der Lizenzgeber auch anderen eine gleiche Lizenz einräumen kann und somit verschiedene Anbieter auf dem Markt sein können. Der Marken-Lizenzvertrag regelt die Höhe der Lizenz, den Umfang aber auch die Verteidigung der Marke gegen Angriffe Dritter.

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