Sicherungsübereignung einer Forderung
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMuster-Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer in dem die Bestellung und Übereignung einer Sicherheit geregelt wird.
Die Sicherungsübereignung dient der Sicherung einer Forderung, deren Erfüllung der Sicherungsgeber oder ein Dritter schuldet.