Ordentliche Kündigung eines Darlehensvertrages

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit dem Musterschreiben kündigt ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer. Ist im Darlehensvertrag kein Zeitpunkt für die Rückzahlung getroffen, so steht jeder Partei nach § 488 Abs. 3 BGB ein Kündigungsrecht zu. Die gesetzliche Frist beträgt für die Kündigung 3 Monate, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart. Der Darlehensrückzahlungsbetrag wird mit Ablauf der Kündigungsfrist fällig.

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