Schadenersatzforderung eines Mieters, Verzugshaftung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage verlangt ein Mieter Schadenersatz (Reparaturkosten durch einen Fachbetrieb zur Beseitigung der Mängel) von seinem Vermieter, da er wegen der Beseitigung eines Mangels in Verzug geraten war.

Eine Verzugshaftung gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt vor, wenn der Mieter einen Mangel angezeigt hat, der von dem Vermieter trotz angemessen gesetzter Frist zur Beseitigung schuldhaft nicht beseitigt wurde.

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