Minderung des Kaufpreises

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Musterschreiben in dem der Käufer vom Verkäufer eine Minderung des Kaufpreises verlangt.

Der Käufer hat gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB ein Gewährleistungsrecht und darf den Kaufpreis mindern, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und das Nacherfüllungsverlangen gescheitert ist.

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