Schreiben an das Büro Grüne Karte e. V.

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage wird beim Deutschen Büro Grüne Karte e. V. in Hamburg ein Schadensersatzanspruch eines deutschen Autofahrers im Inland, unter Beteiligung eines im Ausland versicherten Fahrzeugs geltend gemacht.
Hierfür ist erforderlich, dass das beteiligte ausländische Kfz das amtliche Kennzeichen eines EWR-Staates hat bzw. ein Kennzeichen aus der Schweiz oder eine im Unfallzeitpunkt gültige Grüne Versicherungskarte vorliegt.

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