Aussonderung/Ersatzaussonderung gegenüber dem Insolvenzverwalter
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinAussonderungsberechtigt ist, wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört.
Mit dieser Vorlage verlangt ein Rechtsanwalt für seine Mandantin vom Insolvenzverwalter Aussonderung und Ersatzaussonderung von Warenlieferungen der Schuldnerin sowie vollständige Auskunft über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.