Ablehnung Mandat, mangelndes Interesse
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit diesem Musterschreiben lehnt ein Rechtsanwalt ein Mandat ab. Ein Anwalt ist zur Übernahme eines Mandats grundsätzlich nicht verpflichtet, es sei denn es liegen die besonderen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 BRAO vor.
Der Anwalt ist jedoch berufsrechtlich gemäß § 44 Satz 1 BRAO verpflichtet, die Ablehnung des Mandats unverzüglich zu erklären. Wird diese Pflicht verletzt, hat er dem Rechtssuchenden den aus der verspäteten Mitteilung entstandenen Schaden zu ersetzen.