Einbauten-Kaufvertrag
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMieter und Vermieter regeln mit diesem Kaufvertrag die Übernahme bzw. den Kauf von Einbauten und Einrichtungen(z.B. Gasthermenheizung, Laminat, Badewanne etc.) in einer Wohnung oder Haus.