Markenlizenzvertrag (nicht exklusiv)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMarkenlizenzvertrag - nicht ausschließliches Recht an der Markte zur Errichtung einer Gesellschaft.
Muster-Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer über die Einräumung einer Lizenz für die Nutzung einer Marke. Die Lizenz umfasst ein nicht ausschließliches Recht für den Lizenznehmer zur Gründung einer Gesellschaft, unter dem Markennamen.