Vorsorgevollmacht

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit dieser Vorsorgevollmacht legen Sie eine Vertrauensperson fest, falls Sie zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst Ihre Angelegenheiten besorgen können, die in allen medizinischen Fragen der Versorgung, der Behandlung und Pflege sowie in allen vermögensrechtlichen Fragen, bei Bankgeschäften und zur Vertretung mit Ämtern und Behörden, Ihre Interessen vertritt.

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