Betreuungsverfügung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Die Betreungsverfügung hilft Ihre Wünsche zu berücksichtigen, wenn Sie im Krankheitsfall oder aus sonstigen Gründen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können und ein Betreuer bestellt werden soll.

Die Betreuungsverfügung greift erst dann, wenn das Gericht entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden eine Betreuung für sinnvoll erachtet.

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