Agenturvertrag (Foto, Bilder oder andere Kunst, webbasiert)

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Vertrag zwischen einer Agentur und einem Künstler, wobei die Präsentation des Künstlers überwiegend im Internet erfolgt. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf der Vermittlung von Auftragsarbeiten. Der Künstler räumt der Agentur die erforderlichen Rechte ein und tritt dieser eine Provision ab.

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