Geltendmachung von Mehrarbeitsvergütung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit diesem Musterschreiben macht ein Arbeitnehmer Mehrarbeitsvergütung (auch Bezahlung für Überstunden, Überschicht oder Überarbeit genannt) geltend.

Entscheidend für die Forderung ist die individual- oder tarifvertragliche Regelung zur Mehrarbeitsvergütung. Fehlt es an einer Vereinbarung, dann ist nach § 612 BGB im Zweifel das übliche Entgelt auch für die Überstunden zu zahlen. Lehnt der Arbeitgeber die Forderung ab, muss der Arbeitnehmer im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet werden musste und wer die Überstunden angeordnet hat.

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