Schadensersatzforderung wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit dieser Vorlage macht ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer Schadenersatz wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen geltend.

Abgesehen von der allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht besteht gemäß § 17 UWG, § 280, 823, 826 BGB, § 203 StGB u. a. ein Verbot Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verraten.

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