Schadensersatzforderung wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit dieser Vorlage macht ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer Schadenersatz wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen geltend.
Abgesehen von der allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht besteht gemäß § 17 UWG, § 280, 823, 826 BGB, § 203 StGB u. a. ein Verbot Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verraten.