Muster für eine schriftliche Rüge / Ermahnung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage spricht der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Rüge/Ermahnung aus. Die schriftliche Rüge entspricht der Abmahnung ohne jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Die Rüge hat eine Erinnerungs- und Hinweisfunktion, um bei dem Arbeitnehmer eine Verhaltensänderung für die Zukunft zu bewirken.

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