Abmahnung durch Arbeitnehmer - keine Lohnzahlung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage mahnt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wegen unterbliebener Lohnzahlungen ab und bereitet damit ggf. eine (außerordentliche) Kündigung vor.

Die Kündigung wird dann nicht mit einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit sanktioniert. Denn um eine Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (Arbeitslosengeld) zu vermeiden, ist für eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers ein wichtiger Grund erforderlich.

Download Abmahnung durch Arbeitnehmer - keine Lohnzahlung