Firmenänderung einer OHG

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage meldet die OHG eine Firmenänderung zum Handelsregister an. Nach § 107 HGB sind Firmenänderungen zum Handelsregister anzumelden. Zwar müssen keine Unterlagen beigefügt werden. Aber die Anmeldung hat von allen Gesellschafter vorgenommen werden. Ebenso muss die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister in öffentlich beglaubigter Form bei einem Notar erfolgen.

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