Arthandlungsvollmacht

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage bevollmächtigt ein Unternehmen einen verdienten Mitarbeiter eine bestimmte Art von Geschäften für das Unternehmen (Materialein- und Verkauf) durchzuführen.

Die sogenannte Artvollmacht, also eine Handlungsvollmacht für einen bestimmten Bereich und die damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, kommt häufig in Unternehmen vor, die in mehrere Bereiche untergliedert sind. Die Vollmacht enthält klarstellend den Ausschluss der Bevollmächtigung nach § 54 Abs. 2 HGB und die Zusatzregelung für den Mitarbeiter.

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