Mietkaution in Teilraten (Mieter)

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit dem Musterschreiben weist der Mieter den Vermieter darauf hin, dass er berechtigt ist, die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten nach § 551 Abs. 2 BGB, in drei Raten zu zahlen.

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