Gesellschaftsvertrag, (typisch)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMuster-Gesellschaftsvertrag mit dem eine typisch stille Gesellschaft an einem Handelsgewerbe begründet wird (Bareinlage). Die sogenannte stille Beteiligung entsteht dadurch, dass sich eine natürliche Person oder juristische Person am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.
Mit einer typisch stillen Beteiligung ist der stille Gesellschafter am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft.