Einfühlungsverhältnis Arbeitsplatz

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

In der Praxis werden häufig Arbeitnehmer zur Probe eingestellt und nach ein paar Wochen ohne Bezahlung wieder entlassen. Sollte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbezahlten Einfühlungsverhältnis entlassen, muss der Arbeitgeber aufgrund des NachwG dokumentieren können, dass es sich um ein Einfühlungsverhältnis gehandelt hat. Ansonsten wäre die Tätigkeit entsprechend mit dem üblichen Entgelt zu entlohnen.

Mit diesem Muster lässt sich ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis begründen. Das Einfühlungsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Denn beim Einfühlungsverhältnis erhält ein (potentieller) Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Arbeitsplatz kennenzulernen und die tatsächlichen Voraussetzungen der Zusammenarbeit zu klären, ohne Vergütung.

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