Schreiben an schwangere Mitarbeiterin

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit diesem Schreiben teilt ein Arbeitgeber der schwangeren Mitarbeiterin ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem seit dem 01.01.2007 geltenden Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz (BEEG) mit und bittet um Mitarbeit im Hinblick auf die Stelle der Mitarbeiterin.

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