Niederlegung eines Mandats
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinAufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Mandanten kann der Anwalt das Mandat jederzeit kündigen und behält seinen Vergütungsanspruch, sofern die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgt (§ 627 Abs. 1, 2 S. 1 BGB).
Mit diesem Musterschreiben legt ein Anwalt gegenüber dem Mandanten das Mandat nieder bzw. kündigt das Vertragsverhältnis mit dem Mandanten durch ein einfaches, formloses Schreiben.