Anwaltsvergleich

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit diesem Muster schließen zwei anwaltlich vertretene Parteien einen sog. Anwaltsvergleich.

Der Anwaltsvergleich kann gemäß § 796 a ZPO Rechtsgrundlage für eine Zwangsvollstreckung sein.

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