Gründungsvertrag einer Kommanditgesellschaft (Standard)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit diesem Vertrag wird eine Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. Der unbegrenzt persönlich haftende Gesellschafter Komplementär und die nur mit Ihrer Einlage haftenden Gesellschafter Kommanditisten gründen eine wirtschaftliche Vereinigung, welche im Handelsregister (nach Sitz der Gesellschaft) unter Mitwirkung eines Notars angemeldet wird.