Nachrangige Forderung zur Insolvenztabelle
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit der Vorlage meldet ein Anwalt für einen Gläubiger beim Insolvenzverwalter eine nachrangige Forderung zur Insolvenztabelle an.
Nach § 39 Insolvenzverordnung gelten bestimmte Ansprüche als nachrangig. Durch die Einbeziehung nachrangiger Forderungen soll sich das Insolvenzverfahren nicht unnötig verzögern. Daher kommt die Anmeldung nur in Betracht, wenn das Insolvenzgericht hierzu auffordert.