Nachrangige Forderung zur Insolvenztabelle

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage meldet ein Anwalt für einen Gläubiger beim Insolvenzverwalter eine nachrangige Forderung zur Insolvenztabelle an.

Nach § 39 Insolvenzverordnung gelten bestimmte Ansprüche als nachrangig. Durch die Einbeziehung nachrangiger Forderungen soll sich das Insolvenzverfahren nicht unnötig verzögern. Daher kommt die Anmeldung nur in Betracht, wenn das Insolvenzgericht hierzu auffordert.

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