Franchise-Vertrag

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Muster für einen Franchise-Vertrag.

Ein Franchise-Vertrag stellt in der Regel keine abschließende Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Franchise-Nehmer und Geber dar, sondern verleiht späteren Rechtsbeziehungen, auch im Verhältnis der Parteien gegenüber Dritten, einen rechtlichen Rahmen.

Da es in Deutschland eine Vielzahl von Franchise-Systemen gibt, die sich in Bezug auf die jeweiligen Märkte erheblich voneinander unterscheiden, kann es keinen einheitlichen Franchise-Vertrag geben.

Die Vorlage Franchise-Vertrag enthält daher zivil- und wettbewerbsrechtlich notwendige Regelungsinhalte und ist hinsichtlich der Darstellung des konkreten Franchise-Systems, der Partnerstrukturen und unternehmerischer Grundsätze ergänzungsbedürftig.


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