Hinweis auf Tarifbindung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit dieser Vorlage weist ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf dessen Tarifbindung hin und macht tarifvertragliche Leistungen geltend.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Arbeitgeber keine Kenntnis über die Tarifgebundenheit hat. Da der Arbeitgeber kein Fragerecht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers hat, bedarf es der Mitteilung durch den Arbeitnehmer sofern vertraglich untertarifliche Arbeitsbedingungen vereinbart waren.


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