Firmenwagen-Haftungsvereinbarung bei Dienstfahrten
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMuster-Vereinbarung über die Haftung des Arbeitnehmers für Unfallschäden, bei Dienstfahrten mit dem Firmenwagen.
Ein Arbeitnehmer darf für einen Schaden während einer Dienstfahrt nicht haftbar gemacht werden, wenn ihn daran nur ein geringes Verschulden trifft. Die Haftungsvereinbarung regelt umfassend die Pflichten im Schadensfall, die Haftung des Arbeitnehmers für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz für Unfallschäden bei Dienstfahrten und die Haftung auch für geringes Verschulden, wenn dieser das Dienstfahrzeug privat nutzt und einen Unfall verursacht. Damit wird der Arbeitgeber geschützt.
Die Haftungsvereinbarung enthält auch ein Kfz-Übergabe-Protokoll.
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Haftungsvereinbarung Dienstwagen