Mietvorvertrag, Gewerbe
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinVorvertrag für ein gewerbliches Mietobjekt.
Mit Abschluss des Mietvorvertrags entsteht zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis mit der Hauptpflicht einen Haupt-Mietvertrag entsprechend den Vereinbarungen im Mietvorvertrag abzuschließen.