Domain-Verkaufsvertrag Privat an Privat

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Verkaufsvertrag zwischen dem Inhaber einer Domain und Käufer über die Übertragung der Domain inklusive sämtlicher damit verbundenen Rechte. Der Domain-Verkaufsvertrag ist für eine Vereinbarung zwischen privaten Personen geeignet.

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