Domain-Verkaufsvertrag Privat an Privat
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinVerkaufsvertrag zwischen dem Inhaber einer Domain und Käufer über die Übertragung der Domain inklusive sämtlicher damit verbundenen Rechte. Der Domain-Verkaufsvertrag ist für eine Vereinbarung zwischen privaten Personen geeignet.