Anmeldung zum Handelsregister (Aktiengesellschaft)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMuster-Anmeldung zum Handelsregister für eine neue Aktiengesellschaft.
Die Anmeldung der Aktiengesellschaft ist durch einen Notar vorzunehmen. Üblicherweise erfolgt diese im Anschluss an die Beurkundung der Gesellschaftsgründung. Exemplarisch sind die Anlagen und Dokumente aufgeführt, die der Anmeldung beizufügen sind.