Anmeldung ins Handelsregister (Einzelkaufmann)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit der Vorlage meldet ein Einzelkaufmann seine Firma im Handelsregister in Abteilung A an.
Der Einzelkaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Diese Eintragungspflicht trifft jeden Kaufmann nach § 1 HGB, dessen Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Nach § 2 HGB kommt auch eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister nach § 2 HGB in Betracht, wenn ein Einzelunternehmer ein Gewerbe betreibt, den Zusatz e. K. (eingetragener Kaufmann) führen möchte, obwohl kein nach Art und Umfang eingerichteter kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt.