Einwilligungserklärung zum Psycho-Test (Bewerbung)
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit der Vorlage erklärt ein Bewerber die Einwilligung für psychologische Eignungstests (Assessment-Center, ärztliche Untersuchung, graphologischen Gutachten u. a.).
Denn arbeitsrechtlich sind solche Maßnahmen nur zulässig, wenn der Bewerber in diese Verfahren einwilligt. Sodann müssen die Maßnahmen zur Ermittlung arbeitsplatzbezogener Daten eingesetzt werden, nicht sittenwidrig und insgesamt verhältnismäßig sein.