Zurückweisung einer Kündigung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit der Vorlage weist ein Kündigungsempfänger die Kündigung wegen fehlender Originalvollmacht zurück. Die Kündigung ist dann unwirksam.

In der Praxis ist es üblich, dass eine Kündigung oder eine Abmahnung nicht vom Betriebsinhaber oder Eigentümer selbst, sondern von einem Bevollmächtigten ausgesprochen wird. Oftmals wird eine umfassende Vollmacht, etwa Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt.

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