Mankovereinbarung
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit einer Mankovereinbarung verfolgt der Arbeitgeber das legitime Ziel, das Risiko von Kassen- oder Warenfehlbeständen auf den Arbeitnehmer zu verlagern.
Das Muster enthält eine Mankoabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.