Mankovereinbarung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit einer Mankovereinbarung verfolgt der Arbeitgeber das legitime Ziel, das Risiko von Kassen- oder Warenfehlbeständen auf den Arbeitnehmer zu verlagern.

Das Muster enthält eine Mankoabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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