Abmahnung wegen sicherheitsgefährdender Kleidung
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMuster für eine Abmahnung wegen dem Tragen von unangemessener bzw. sicherheitsgefährdender Kleidung.
Bei einer Abmahnung wegen des Tragens bzw. Nichttragens einer bestimmten Kleidung kommt eine Abmahnung nur in Betracht, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers vorliegen, die das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers überwiegen. Dies kommt dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer Kundenkontakt hat und offensichtlich provokante Kleidung trägt, oder wenn aus Sicherheitsgründen das Tragen von Schmuck oder offenen lange Haaren nicht erlaubt werden kann (z.B. im gewerblichen Bereich bei Maschinenführern).