Meldung einer Arbeitnehmer-Erfindung

Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, Berlin

Mit dem Muster meldet ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Diensterfindung.

Eine Diensterfindung ist jede patent- oder gebrauchsmusterfertige Erfindung, die ein Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses macht und entweder betrieblich veranlasst entstanden ist oder maßgeblich auf den betrieblichen Erfahrungen oder Vorarbeiten beruht. Nach §§ 6,9,10 Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) darf der Arbeitgeber die Diensterfindung gegen eine angemessene Vergütung nutzen. Der Arbeitgeber muss die Erfindung mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Hierzu statuiert § 5 ArbNErfG eine Meldepflicht des Arbeitnehmer, welche mit der Vorlage exemplarisch dargestellt wird.

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