Schreiben an schwangere Mitarbeiterin
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMit diesem Schreiben teilt ein Arbeitgeber der schwangeren Mitarbeiterin ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem seit dem 01.01.2007 geltenden Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG) mit und bittet um Mitarbeit im Hinblick auf die Stelle der Mitarbeiterin.