Fortsetzungsverlangen des Mieters (Zeitmietvertrag), altes Recht
Autoren: [F200] A/S/G Rechtsanwälte, BerlinMusterschreiben zum Fortsetzungsverlangen des Mieters in einem Mietverhältnis auf bestimmte Zeit, die vor dem 01.09.2001(Mietrechtsreform) geschlossen wurden. Der Mieter muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit das Fortsetzungsverlangen stellen.